Masterarbeit
Thema und Betreuung anmelden
Um Ihr Masterarbeitsthema sowie Betreuung anmelden zu können, müssen Sie folgende Unterlagen direkt ans SSC der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät übermitteln:
- Formular “Thema und Betreuung”
- Formular “Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis”
- Kurze Beschreibung des geplanten Vorhabens (Exposé)
Die Übermittlung der Dokumente hat vor dem Beginn der Bearbeitung Ihrer Arbeit zu erfolgen. Die Studienprogrammleitung hat 1 Monat Zeit darüber zu entscheiden. Über den aktuellen Stand bei der Genehmigung von Thema und Betreuung der Masterarbeit können Sie sich auf u:space Studium über folgenden Pfad informieren: Studienabschluss/Plagiatsprüfung der Abschlussarbeit -> Information am Fuß der Seite. Sie werden nicht verständigt. Sollte Ihr Antrag nicht bewilligt werden, wird Ihnen ein entsprechender Bescheid zugeschickt.
Wenn Sie ein bereits angemeldetes Thema ändern oder Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin wechseln wollen, reichen Sie bitte einen neuen Antrag ein und kreuzen Sie "Änderungsantrag" an.
Es besteht die Möglichkeit einer Mitbetreuung für Masterarbeiten. Füllen Sie hierfür das entsprechende Formular aus und senden Sie es ebenfalls an das SSC.
Formular: Thema und Betreuung (docx)
Betreuungsbefugte Personen
Institut und Urgeschichte und Historische Archäologie und Vienna Institute for Archaeological Science:
- Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Doneus
- Ass.-Prof. Mag. Dr. Alexandra Krenn-Leeb (eingeschränkte Venia: Neolithikum, Kupferzeit, Bronzezeit, Wissenschaftsgeschichte, Kulturvermittlung)
- Assoz.-Prof. Priv.-Doz. Mag. Dr. Marta Luciani
- Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Neubauer
- Assoz.-Prof. Mag. Dr. Philip R. Nigst
- Priv.-Doz. Mag. Dr. Peter Ramsl
- Univ.-Prof. Mag. Dr. Katharina Rebay-Salisbury
- Ass.-Prof. Mag. Dr. Alois Stuppner (eingeschränkte Venia: Römische Kaiserzeit, Spätantike, Frühmittelalter)
- Assoz.-Prof. Dr. Immo Trinks (eingeschränkte Venia: Prospektion, Archaeological Sciences)
Externe Institutionen:
- Priv.-Doz. Mag. Dr. Karina Grömer
- Hon.-Prof. Mag. Dr. Barbara Horejs
Im Ruhestand befindlich (nur nach persönlicher Rücksprache verfügbar):
- Priv.-Doz. Dr. Brigitte Cech
- Univ.-Prof. i. R. Doz. Dr. Falko Daim
- Ao. Univ.-Prof. i. R. Doz. Dr. Sabine Felgenhauer-Schmiedt
- Priv.-Doz. Dr. Paul Gleirscher
- Priv.-Doz. Dr. Eva Lenneis
- Priv.-Doz. Dr. Christine Neugebauer-Maresch
- Priv.-Doz. Dipl.-Ing. DDr. Peter Stadler
- Ao. Univ-Prof. i. R. Dr. Erik Szameit
- Univ.-Prof. i. R. Dr. Claudia Theune
- Ao. Univ.-Prof. i. R. Dr. Gerhard Trnka
- Ao. Univ.-Prof. i. R. Dr. Otto Helmut Urban
Einreichen der Abschlussarbeit
Nach Fertigstellung Ihrer Masterarbeit gehen Sie wie folgt vor:
- Hochladen der Arbeitüber u:space für die Plagiatsprüfung. Verwenden Sie dafür folgenden Pfad: Studienabschluss/Plagiatsprüfung der Abschlussarbeit/Einreichung starten. Während dem Hochladen wird auch das Deckblatt für Ihre Arbeit automatisch erstellt. Achten Sie darauf alle Daten korrekt einzugeben. Werden Textgleichheiten der Arbeit mit anderen Texten festgestellt, prüft die Studienprogrammleitung, ob es sich tatsächlich um ein Plagiat handelt. Nach erfolgreichem Upload erhalten Sie eine Hochladebestätigung. Diese übermitteln Sie unterschrieben an das SSC.
- Lassen Sie mindestens zwei Exemplare Ihrer Arbeit drucken und binden (hart gebunden, doppelseitig bedruck). Die Druckversion muss mit der elektronisch eingereichten Version genau übereinstimmen.
- Zwei gebundene Exemplare müssen beim SSC abgegeben werden. Die Abgabe erfolgt
- nach Terminvereinbarung,
- von Montag bis Freitag von 08:00-18:00 Uhr in der Portiersloge am Campus, oder
- postalisch.
- Bei heiratsbedingter Namensänderung mailen Sie bitte auch Ihre Heiratsurkunde.
Jede Abschlussarbeit muss ein deutschsprachiges Abstract im Umfang von mindestens 500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) enthalten. Das Abstract ist eine kurze Zusammenfassung der zentralen Punkte Ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Sie sollten nach Möglichkeit zusätzlich ein englisches Abstract einfügen. Ist die Arbeit in einer Fremdsprache verfasst, ist ebenso ein Abstract in der jeweiligen Sprache mitzubinden.
Die Beurteilung erfolgt auf Basis der E-Version, die nach Abschluss der Plagiatsprüfung an Ihre/n Betreuer:in weiterleiten. Sie kann gemäß Satzung bis zu 2 Monate in Anspruch nehmen. Nach Einlangen der Beurteilung am SSC werden Sie per E-Mail an Ihren U:Account verständigt.
Abschlussprüfung
Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt
- die abgeschlossene, positive Beurteilung der Masterarbeit
- und einen abgeschlossenen und vom Studienprogrammleiter bestätigten Prüfungspass
voraus. Sie erhalten ein E-Mail, sobald Sie sich zur Abschlussprüfung anmelden können. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem/der Betreuer:in Ihrer Masterarbeit, einer/m weiteren Prüfer:in und einer/m Vorsitzenden nach Wahl.
Beachten Sie, dass alle PrüferInnen Ihrer Abschlussprüfung über eine Lehrbefugnis verfügen müssen.
Bitte melden Sie die Prüfung spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin an.
Formular: Anmeldung zur mündlichen kommissionellen Abschlussprüfung (PDF)